Heute 33

Gestern 56

Woche 209

Monat 1399

Insgesamt 116614

Aktuell sind ein Gast und keine Mitglieder online

Kubik-Rubik Joomla! Extensions

Reviervollversammlung 2023

 

PROTOKOLL

   REVIERVOLLVERSAMMLUNG

 

Die Reviervollversammlung wurde ordnungsgemäß einberufen.

Tagesordnung gem. Einladung

Anwesend: lt. Anwesenheitsliste

Eröffnung und Begrüßung durch Obmann Markus Leimer.

Trotz Corona-Problematik ist die Anwesenheit von Bewirtschaftern verschiedener Gewässerarten (Bäche, Teiche, Flüsse) für den Beschluss des Haushaltsvoranschlages  wichtig.

Ablauf der Sitzung gem. Power-Point Präsentation des Obmannes

-siehe Homepage http://fischereirevier.at

Im Protokoll werden nur Ergänzungen zur PPT-Präsentation angeführt.

Div. Unterlagen liegen zur Einsicht und Entnahme auf:

         Protokoll Reviervollversammlung 2022

         Kassabericht 2022

         Formulare Besatz und Ausfang

Rechnungsabschluss:

Detailbericht gem. PPP

Bei den Ausgaben schlagen die Aufwendungen für die Trübungsmessungen    an der Enns zu Buche. Kostenaufteilung mit OÖ. und NÖ Fischereiverband.

Kassaprüfung:

Pichler Felix: Die Kassa wurde geprüft und eine genaue Kassaführung festgestellt.  

Der Antrag auf Entlastung des Kassiers wird einstimmig angenommen.

Haushaltsvoranschlag 2023:

Detailbericht gem. PPP

Wird einstimmig angenommen.

Obmann Leimer dankt Kassier Ahrer Hans nochmals für dessen genaue Kassaführung,  die laufende Aktualisierung der HP, Archivierung der Bescheide und dem Kassaprüfer Pichler Felix.

Tätigkeitsbericht des Obmanns:

Behördenkontakte: Leimer berichtet von den zahlreichen Besprechungen beim

          Land OÖ, der Umweltanwaltschaft und über Kraftwerksbescheide.

Fischerunterweisungen:

Roman Blasl stellt Hannes Schörkhuber als Mitglied des Unterweisungsteams vor.

Der Obmann dankt ihnen für die Bereitschaft, diese für das Revier so  wichtige Aufgabe durchzuführen.

Die große Zahl der Teilnehmer und die hohe Erfolgsquote bestätigen die ausgezeichnete Arbeit der Vortragenden des Revieres.

Ausfang- Besatzstatistik:

Die Bewirtschafter werden nochmals ersucht, die Besatz- u. Ausfangstatistiken dem Revier vorzulegen, unter anderem zur Vorlage beim Land OÖ im Rahmen des  Fischottermanagementes.

Diese Daten sind für Beweissicherungen unerlässlich.

Besatz - neue Förderrichtlinien:

         Die Förderrichtlinien des Landes wurden überarbeitet und sind sehr komplex. Details gem. PPP

News vom Landesfischereirat:

         Reviertaxe Mindestumlage  € 45 (vorher € 35)

         Fördertopf ökologische Gewässersanierung

         Fischereiförderung Neu – siehe oben.

         Jahresfischerkartenabgabe bleibt bis 2024 auf € 28

         Fischotterverordnung seit Herbst 2022 in Kraft.

Fischotterverordnung:

         Karl Salcher berichtet aus der Praxis:

       Im gesamten Bundesland OÖ dürfen 64 Otter entnommen werden.

         Der Bewirtschafter muss selbst feststellen, ob er ein Otterproblem hat.

         Dies dann mit dem Jagdleiter od. zuständigen Jäger besprechen und um           Unterstützung ersuchen.

         Das Revier unterstützt den erheblichen Aufwand bei der Entnahme eines    Otters durch einen befugten Jäger.

         Die rechtlichen Details sind in der Verordnung des Landes OÖ.          nachzulesen bzw. gibt Karl Salcher gerne Auskunft.

Fischfressende Vögel:

         Der Bewirtschafter muss den Abschussantrag für Graureiher bis 15.8. an    die BH stellen!

Geschiebemanagement:

         Markus Leimer weist neuerlich auf die Problematik der Flußbetteintiefung   hin.

       Jede Veränderung am Wasser bitte sofort ans Revier weiterleiten.

Projekt AFIN – Nachhaltig Angeln:

         Details PPP

Fischereischutzorgan:

         Christian Holzinger ist das Revierschutzorgan.

         Für rechtliche od. fachliche Anfragen kann er jederzeit kontaktiert werden – 0664/1428031

Krebse:

Um über die Verbreitung des (nicht heimischen) Signalkrebses noch genauere Infos zu erlangen, hat letztes Jahr jeder anwesende Bewirtschafter eine Krebsreuse erhalten.

Diese ist nur im eigenen Gewässer zu verwenden, damit allfällige Krankheiten nicht verschleppt werden.

Die Beköderung soll nur mit Karpfen od. sonst. Weißfischarten erfolgen (keine Forellen).

Bitte um Info über Fänge in Ihrem Gewässer an das Revier.

Stauraumspülung Gstatterboden:

       Markus Leimer erklärt die sehr aufwendige aber alternativlose          Überwachung  der Schwebstoffkonzentrationen in der Enns mittels   Sonden und die entstehenden Kosten. Die Datenerhebung ist maßgeblich für die weitere Entscheidungsfindung.

Besatzschwerpunkte 2023:

Auch 2023 wird ein Jungfischbesatz im Wert von ca. € 10.000,--  erfolgen.

Brütlinge     BF- 0+, Nasen, Äschen, Huchen

Der Besatz kann natürlich nur nach vorhandenem geeigneten Besatzmaterial erfolgen.

Besatzwünsche sind mit dem Revierobmann  od. Karl Salcher abzustimmen.

Den Fischbesatz koordiniert Ahrer Hans.

Allfälliges:

         Markus Leimer dankt den Vereinen und Bewirtschaftern für die Mitarbeit   und die Förderung eines gesunden Fischbestandes im Revier.

Für die sehr interessante Mitarbeit im Revier werden weiterhin dringend Kollegen aus dem Pächter- od. Vereinsbereich gesucht.

ASV Großraming:

         In der letzten Jahreshauptversammlung wurde der Vorstand  umgestaltet. Neuer Obmann – Ing. Eduard Aigner.      

Revierobmann Markus Leimer dankt allen Bewirtschaftern und wünscht  eine gute Angelsaison

Ende: ca. Uhr 19:30

Ing. Karl Salcher, Schriftführer

 

 

Baggerungen

 Baggerungen in der Enns Kraftwerk Schönau bis Landesgrenze Steiermark (Frenz)

Kurs Reichraming

 

Achtung Neuer Termin

26.03.2022 und 09.04.2022

Fischotterverordnung

 

Breite Zustimmung für die 1 Fischotter-Verordnung des Landes OÖ.

 

Selektive Entnahme wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung vorübergehend legalisiert

„Ziel der Oö. Fischotterverordnung ist die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts in und an allen Gewässern Oberösterreichs, die Unterstützung der Entwicklung natürlicher Laichplätze für heimische Fischbestände, der Schutz der Teichwirtschaft und damit heimischer Fischproduktion unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Fischotters. Der breite Konsens hierfür, der durch zahlreiche positive Stellungnahmen während der Begutachtungsphase zum Ausdruck gebracht wurde, bestätigt den vom Land OÖ eingeschlagenen Weg. Als zuständige Landesrätin war es mir ein großes Anliegen, allen Parteien und Interessenvertretungen die Möglichkeit einzuräumen, bei der Gesetzgebung mitzureden und mitzugestalten. Diese Chance wurde von NGOs ebenso wie von Fischereiverbänden genutzt. Jeder Vorschlag und auch jede Empfehlung wurden ernst genommen und flossen in die legistische und praktische Umsetzung ein. Mit dem Ergebnis, dass die nun von der Oö. Landesregierung beschlossene 1. Fischotter Verordnung auf eine breite Zustimmung der Bevölkerung fußt.“ 
Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger

Mit einer Population von schätzungsweise 646 Tieren ist der Erhaltungszustand des Fischotters entlang der heimischen Flüsse und Gewässern als günstig anzusehen. Zu dieser fachlichen Einschätzung kam das OÖ Fischotter-Monitoring unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Steven Weiss (Biologie-Institut der Karl-Franzens Universität Graz). Damit kann die schwimmende Maderart auch im Land ob der Enns von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen werden. Das bedeutet aber auch: Im Sinne eines natürlichen Gleichgewichts muss nun darauf geachtet werden, eine verträgliche Bestandsdichte entlang Oberösterreichs Gewässer und Seen herzustellen. Eine jagdliche Bestandsregulierung kann daher in konkreten Fällen und regional begrenzten Gebieten – wie bei anderen Tierarten (z.B. Wild) auch – erforderlich sein, im Besonderen natürlich dort, wo das Fischotterwachstum den Fischbestand und -besatz gefährdet. Die laufende Entwicklung der Verbreitung des Fischotters wird durch ein jährlich stattfindendes Monitoring gewährleistet. Die jeweiligen Entnahmekontingente richten sich nach den Ergebnissen dieses Otter-Monitorings. Bei einem allfällig beobachteten Rückgang der Verbreitung werden die freien Kontingente angepasst bzw. wenn erforderlich auch eingestellt.

Mit der Fischotter-Verordnung, die in dieser Woche von der Landesregierung beschlossen wurde, wird das nun rechtlich legitimiert. Rechtliche Basis ist das im Dezember des Vorjahres novellierte Oö. Jagdgesetz. Dass eine Notwendigkeit zur Regulation besteht, hat sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert. Fischereiverbände, aber auch Bäuerinnen und Bauern, die eine Teichwirtschaft betreiben, berichteten in zunehmender Häufigkeit, dass der in den natürlichen Lebensraum überführte Fischbesatz durch den Fischotter deutlich reduziert wurde, Fischbestände wesentlich beeinträchtigt wurden bzw. sogar ganze Zuchtteiche ausgefressen wurden.

Fischotter-Verordnung wird von breiter Zustimmung getragen
„Mir war es von Anfang an wichtig, genaue gesetzliche Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen. In diesem Sinne haben wir uns gezielt dazu entschlossen, den Begutachtungsentwurf der Fischotter-Verordnung vier Wochen auf der Website des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen. Zusätzlich wurden NGOs und Interessensvertretungen kontaktiert und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme aufmerksam gemacht“, erklärt Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Insgesamt 34 Stellungnahmen sind eingegangen, wovon lediglich 7 negativ ausfielen, 27 aber ein positives Feedback gaben. Selbstverständlich wurden alle fachlichen Einwände geprüft und konnten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Nun nach Beschluss und dem baldigen In-Kraft-Treten der Verordnung wird mit den ersten Schulungen durch den Oö. Landesjagdverband begonnen, eine Website programmiert und eine Verknüpfung mit der digitalen Jagddatenbank JADA erstellt. Dadurch stehen tagesaktuelle Infos zur Entnahme (Kontingentmenge, Geodaten-Angaben zu geschützten Laichplätzen, etc.) zur Verfügung. Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September 2022 möglich sein. Als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter sind die Entnahmen zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt.

Kurs Ternberg

Kurs Ternberg