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Fischereigesetz

Neuerungen im Oö. Fischereigesetz!

Der Oö. Landesfischereiverband strebt die Modernisierung unseres Oö. Fischereigesetzes an. Das Lizenzbuch wird abgeschafft und ab 2019 ein Zahlscheinsystem - wie in den benachbarten Bundesländern - eingeführt

Wie können Sie uns dabei unterstützen?

Wir ersuchen alle Angler, bei der Datenerfassung mitzuwirken. Auf unserer Homepage www.lfvooe.at wurde dazu eine Seite eingerichtet, welche Sie durch das Programm zur Datenerfassung leitet.

Wie sieht der Zeitplan aus!

Datenerfassung bzw. Änderungen sind ab Dezember 2017 jederzeit möglich. Ab Herbst 2018 wird an alle im neuen Dateisystem erfassten Angler die Zeitschrift "Oö. Fischerei" mit dem Zahlschein für die "Jahreskartenabgabe 2019" übermittelt. Nach Einzahlung ist der Zahlschein bzw. die Zahlungbestätigung der Fischerkarte beizulegen. Die "Jahresfischerkarte" ist dann für das jeweils bezahlte Kalenderjahr gültig.

Änderungen von persönlichen Daten.

Sollten Sie den Wohnsitz ändern oder einen anderen Namen annehmen, teilen Sie uns das bitte über unsere Homepage oder per E-Mail, jedenfalls schriftlich, mit.

Welche Zahlungswege wird es geben?

Alle üblichen Zahlungswege sind möglich. Wichtig ist, dass bei jeder Einzahlung die ID- Nummer. welche bei der Datenerfassung zugeteilt wird, angeführt ist.

Ihre Vorteile!

Jeder Angler erhält ab Herbst 2018 2 x jährlich kostenlos die Zeitschrift "Oö. Fischerei" zugestellt. Sie haben damit die Informatio über Neuerungen in der Fischerei, aktuelle Schonzeiten und die Aktivitäten des Verbandes verfügbar. Mit der Zeitschrift im Herbst wird der Zahlschein für das nächste Jahr übermittelt.Die Zeitschrift im Frühjahr wird eine Zahlungsbestätigung für die Einzahlung im lfd. Jahr enthalten, die der Jahresfischerkarte (anstelle der Zahlungsbestätigung) beizulegen ist. Für die bezahlten Jahresfischerkarten wird die Ausstellung digitaler Anglerlizenzen erleichtert.

Haben Sie schon eine Fischerkarte für Oberösterreich in Scheckkartenformat?

Sollten Sie am Foto Ihrer Fischerkarte nicht mehr erkennbar oder Daten der Fischerkarte nicht mehr zu lesen sein, ist die Ausstellung einer neuen Fischerkarte notwendig. Informationen für die Ausstellung eines Duplikates Ihrer Fischerkarte finden Sie Auf unserer Homepage www.lfvooe.at/Fischerkarte . die Kosten betragen derzeit €35,00.

Hinweise zur Datenerfassung

Auf der Homepage des des Verbandes https://datenerfassung.lfvooe.at/werden Sie durch das Datenerfassungsprogramm geführt.  Wenn Sie Hilfe brauchen wenden Sie sich an folgende Personen.

Karl Salcher